Wer ist für Sie verantwortlich?
In der Zeitarbeit schließen Sie Ihren Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen. Es ist Ihr Arbeitgeber und zahlt Ihr Entgelt. Ihre tägliche Arbeit erledigen Sie in einem Einsatzbetrieb. Dort erhalten Sie die Anweisungen für die Aufgaben vor Ort. Diese Aufteilung erklärt, warum Sie bei einer Abrechnungsfrage meist einen anderen Ansprechpartner brauchen als bei einer defekten Maschine. Bundesagentur für Arbeit: Zeitarbeit
Wenn Sie das Modell zunächst kennenlernen möchten, hilft Ihnen unsere Einführung in die Zeitarbeit.
Welche Informationen sollten Sie vor dem Einsatz haben?
Klären Sie Tätigkeit, Einsatzort, Arbeitsbeginn, Arbeitszeit und Ansprechpartner, bevor Sie losfahren. Vergleichen Sie diese Angaben mit Ihrem Vertrag und der Einsatzinformation. Bewahren Sie beides auf.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen vor einer Überlassung mitteilen, dass Sie als Leiharbeitnehmer eingesetzt werden, sowie Firma und Anschrift des Einsatzunternehmens in Textform nennen. Bei Vertragsschluss erhalten Sie außerdem ein Merkblatt der Erlaubnisbehörde. Die Vertragsbedingungen müssen auch die Leistungen für Zeiten ohne Einsatz enthalten. § 11 AÜG
Fragen Sie konkret nach, wenn etwas fehlt: „An wen melde ich mich am ersten Tag? Welche Schutzkleidung brauche ich? Wie erfasse ich meine Stunden?“ Eine Übersicht für den Einstieg finden Sie unter So starten Sie in Ihren neuen Job.
Wie sind Arbeitszeit und Pausen geregelt?
Als gesetzlicher Grundsatz gelten für erwachsene Beschäftigte acht Stunden Arbeit pro Werktag. Bis zu zehn Stunden sind möglich, wenn der vorgeschriebene Durchschnittsausgleich eingehalten wird: innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen höchstens acht Stunden werktäglich. Die Arbeitszeit in Ihrem Vertrag kann darunter liegen. § 3 ArbZG
Bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeit sind grundsätzlich mindestens 30 Minuten Pause vorgesehen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen liegen im Regelfall mindestens elf Stunden Ruhezeit. Für bestimmte Branchen und Beschäftigtengruppen gibt es Sonderregeln. Lassen Sie sich einen ungewöhnlichen Schichtplan deshalb erklären, statt allein von diesen Grundwerten auf seine Zulässigkeit zu schließen. BAuA: Ruhezeiten und Pausen
Notieren Sie Ihre tatsächlich geleisteten Zeiten einschließlich Pausen. Besprechen Sie Abweichungen vom Plan mit der zuständigen Person im Einsatzbetrieb und Ihrer Disposition. Wie zusätzliche Stunden vergütet oder über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden, hängt von den für Sie geltenden Regelungen ab.
Was gilt, wenn Sie krank werden?
Melden Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange dies voraussichtlich dauert. Halten Sie zusätzlich den vereinbarten Meldeweg für den Einsatzbetrieb ein. Auch bei elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt Ihre Krankmeldung erforderlich. Eine ärztliche Feststellung kann früher verlangt werden als nach drei Kalendertagen. Fragen Sie vorab nach der für Sie geltenden Regelung. § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz
Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Der gesetzliche Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Bei wiederholter Erkrankung an derselben Krankheit gelten zusätzliche Voraussetzungen. Sind Sie gerade erst eingestiegen oder länger krank, klären Sie mit Arbeitgeber und Krankenkasse, welche Zahlung für welchen Zeitraum vorgesehen ist. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz
Wie beantragen Sie Urlaub?
Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht bei einer regelmäßigen Fünftagewoche 20 Arbeitstagen pro Jahr. Bei sechs Arbeitstagen pro Woche sind es 24 Werktage. Ein Tarifvertrag oder Ihr Arbeitsvertrag kann mehr Urlaub vorsehen. Bei einem Wechsel der Arbeitstage pro Woche muss der Anspruch entsprechend betrachtet werden. § 3 Bundesurlaubsgesetz
Beantragen Sie Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber und stimmen Sie den Ablauf mit Ihrer Disposition ab. Ihre Urlaubswünsche sind zu berücksichtigen; dringende betriebliche Gründe oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter können entgegenstehen. Verlassen Sie sich vor einer Buchung auf eine bestätigte Urlaubsfreigabe. § 7 Bundesurlaubsgesetz
Was gilt für Sicherheit und Ihre Aufgaben?
Der Einsatzbetrieb muss Sie vor Beginn der Arbeit über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Ihrem Arbeitsplatz informieren. Die Arbeitsschutzpflichten des Zeitarbeitsunternehmens bleiben bestehen. Sprechen Sie an, wenn Ihnen eine Einweisung, erforderliche Qualifikation oder passende Schutzausrüstung fehlt. § 11 Absatz 6 AÜG
Sie müssen die vermittelten Sicherheitsregeln beachten und bereitgestellte Arbeitsmittel und Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden. Das schützt Sie und die Menschen, mit denen Sie arbeiten. § 15 Arbeitsschutzgesetz
Nicht jede vorgeschlagene Tätigkeit ist automatisch von Ihrem Vertrag gedeckt. Die vereinbarte Beschäftigung und Ihre Qualifikation sind maßgeblich. Lassen Sie eine unklare Aufgabenänderung mit der Disposition klären, bevor daraus ein Konflikt im Einsatzbetrieb entsteht. § 106 GewO
Zu einer verlässlichen Zusammenarbeit gehören außerdem pünktliches Erscheinen, sorgfältige Arbeit und die rechtzeitige Mitteilung, wenn Sie einen Einsatz nicht wie vereinbart antreten können. Bewahren Sie betriebliche Unterlagen sicher auf und klären Sie, welche Informationen vertraulich sind.
Wie lange dürfen Sie im selben Unternehmen arbeiten?
Die gesetzliche Grundregel begrenzt den Einsatz beim selben Entleiher auf 18 aufeinanderfolgende Monate. Tarifregelungen der Einsatzbranche und darauf beruhende Vereinbarungen können eine andere Dauer ermöglichen. Frühere Einsätze bei demselben Entleiher zählen unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit, auch wenn Sie zwischenzeitlich über einen anderen Personaldienstleister dort gearbeitet haben. Bei Unterbrechungen von höchstens drei Monaten beginnt die Frist grundsätzlich nicht einfach neu. § 1 Absatz 1b AÜG
Einsatzdauer und Dauer Ihres Arbeitsvertrags sind unterschiedliche Fragen. Bitten Sie rechtzeitig um Auskunft, welche Regelung für Ihren Einsatz gilt und wie es danach weitergehen soll. Eine Übernahme durch den Kunden ist möglich, aber nicht automatisch zugesagt.
Was passiert zwischen zwei Einsätzen?
Fehlt vorübergehend ein Kundenauftrag, wird die vereinbarte Beschäftigung nicht allein dadurch unbezahlt. Das gesetzlich geschützte Recht auf Vergütung bei Annahmeverzug kann nicht durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Klären Sie Ihre Verfügbarkeit und das weitere Vorgehen mit dem Arbeitgeber. Lassen Sie strittige Zeitkontobuchungen prüfen. § 11 Absatz 4 AÜG
Die Regeln zu Tarifentgelt, Zuschlägen und Equal Pay erläutert unser Beitrag zur Vergütung in der Zeitarbeit.
Was tun, wenn etwas nicht stimmt?
Beschreiben Sie das Problem möglichst konkret: Einsatz, Datum, betroffene Stunden oder Abrechnung und bisherige Rückfragen. Für Entgelt und Vertrag ist zunächst Ihr Arbeitgeber zuständig; Probleme am Arbeitsplatz sprechen Sie zusätzlich vor Ort an. Falls sich die Frage nicht klären lässt, können ein vorhandener Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder arbeitsrechtliche Beratung helfen.
Bei einer schriftlichen Kündigung sollten Sie sofort handeln: Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang. Auch für andere Ansprüche können Fristen wichtig sein. § 4 Kündigungsschutzgesetz
Diese Übersicht hilft bei der Orientierung. Ob ein bestimmter Anspruch in Ihrem Fall besteht, hängt auch vom Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifrecht und den konkreten Umständen ab.
