Bei Zeitarbeit sind Sie bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt und arbeiten vorübergehend in einem anderen Betrieb. Das Zeitarbeitsunternehmen ist Ihr Arbeitgeber. Der Betrieb, in dem Sie Ihre Aufgaben erledigen, wird Einsatzbetrieb oder Entleiher genannt. Der gesetzliche Begriff für dieses Modell lautet Arbeitnehmerüberlassung. § 1 AÜG

Ein Beispiel: Sie schließen einen Arbeitsvertrag als Lagerhelfer mit einem Personaldienstleister. Dieser setzt Sie im Lager eines Handelsunternehmens ein. Sie arbeiten dort mit dem Lagerteam zusammen. Ihr Arbeitgeber bleibt der Personaldienstleister.

Welche Rolle haben die drei Beteiligten?

Beteiligte Rolle im Arbeitsalltag
Sie als Arbeitnehmer Sie arbeiten im vereinbarten Tätigkeitsbereich und erledigen die Aufgaben im Einsatzbetrieb.
Das Zeitarbeitsunternehmen Es ist Ihr Vertragspartner als Arbeitgeber, zahlt Ihr Entgelt und organisiert Ihre Einsätze.
Der Einsatzbetrieb Er gliedert Sie in seine Arbeitsorganisation ein und erteilt die Anweisungen für die Arbeit vor Ort.

Diese Aufteilung erklärt, warum Sie häufig zwei Ansprechpartner haben: die Disposition beim Zeitarbeitsunternehmen und eine zuständige Person im Einsatzbetrieb. Bei Fragen zum Arbeitsvertrag oder zur Abrechnung wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie eine Arbeitsanweisung nicht verstehen, fragen Sie im Einsatzbetrieb nach. Die Bundesagentur für Arbeit erläutert diese Arbeitgeberrolle.

Auch die Zuständigkeiten für Sicherheit und Gesundheit müssen geklärt sein. Der Einsatzbetrieb muss Sie vor Beginn der Tätigkeit über Gefahren am Arbeitsplatz und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen unterrichten. Die Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens bleiben daneben bestehen. Lassen Sie sich vor Arbeitsbeginn zeigen, welche Schutzausrüstung und Unterweisung Sie für Ihre Aufgaben brauchen. § 11 Absatz 6 AÜG

Wie läuft der Einstieg ab?

Zunächst besprechen Sie mit dem Zeitarbeitsunternehmen, welche Aufgaben zu Ihren Kenntnissen passen. Dabei sind auch Ihre Verfügbarkeit, mögliche Arbeitszeiten und der erreichbare Einsatzort wichtig. Sagen Sie frühzeitig, wenn beispielsweise Nachtschichten oder bestimmte Fahrtstrecken für Sie nicht infrage kommen.

Vor einer Unterschrift prüfen Sie den angebotenen Arbeitsvertrag. Klären Sie insbesondere Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Einsatzgebiet und die Regelungen zu einem Arbeitszeitkonto, sofern eines vorgesehen ist. Fragen Sie nach, welcher Tarifvertrag gegebenenfalls gilt und welche zusätzlichen Vereinbarungen zu beachten sind.

Vor dem Einsatz brauchen Sie außerdem praktische Informationen: Wo müssen Sie sich melden? Wann beginnt die Schicht? Wer nimmt Sie in Empfang? Was sollen Sie mitbringen? Das Zeitarbeitsunternehmen muss Ihnen vor jeder Überlassung unter anderem Firma und Anschrift des Einsatzbetriebs in Textform mitteilen. § 11 Absatz 2 AÜG

Für die Vorbereitung hilft die Checkliste für den ersten Arbeitstag.

Ist Zeitarbeit immer ein befristeter Arbeitsvertrag?

Der vorübergehende Einsatz und Ihr Arbeitsvertrag sind zwei unterschiedliche Dinge. Aus einem Einsatz für einige Wochen folgt nicht, dass Ihr Arbeitsverhältnis ebenfalls nur so lange besteht. Prüfen Sie im Vertrag, ob Ihre Beschäftigung befristet oder unbefristet vereinbart wird.

Das Ende eines Einsatzes beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie es danach weitergeht und welche Tätigkeit vorgesehen ist. Ein fehlender Einsatz bedeutet außerdem nicht pauschal, dass kein Vergütungsanspruch besteht: Das AÜG schützt den Anspruch auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers. Die Einordnung einer konkreten Situation hängt von den Umständen ab. § 11 Absatz 4 AÜG

Für Einsätze bei demselben Entleiher gelten gesetzliche Grenzen; tarifliche Abweichungen sind möglich. Diese Einsatzgrenzen sind nicht mit der Dauer Ihres Arbeitsvertrags gleichzusetzen. Einzelheiten finden Sie im Ratgeber zu Rechten und Pflichten in der Zeitarbeit. § 1 Absatz 1b AÜG

Wie unterscheiden sich Zeitarbeit und Personalvermittlung?

Bei der Zeitarbeit beschäftigt Sie das Zeitarbeitsunternehmen und setzt Sie bei einem Kunden ein. Bei einer Personalvermittlung unterstützt ein Dienstleister die Besetzung einer Stelle; den Arbeitsvertrag schließen Sie mit dem Unternehmen, das Sie einstellt. Prüfen Sie deshalb in einer Stellenanzeige, welche Beschäftigungsform angeboten wird, und fragen Sie im Gespräch nach Ihrem künftigen Vertragspartner.

Auch innerhalb derselben Jobsuche können Angebote mit unterschiedlichen Beschäftigungsformen stehen. Entscheidend sind die konkrete Stelle und der Vertrag, den Sie angeboten bekommen.

Warum nutzen Unternehmen Zeitarbeit?

Ein Betrieb kann beispielsweise zusätzliche Unterstützung für eine Auftragsspitze, einen zeitlich begrenzten Arbeitsbedarf oder eine Vertretung suchen. Für Beschäftigte entsteht damit ein möglicher Zugang zu einer konkreten Aufgabe. Ob daraus ein passender Einstieg wird, hängt von den Anforderungen, den angebotenen Bedingungen und Ihrer persönlichen Situation ab.

Zeitarbeit kommt sowohl für Helfertätigkeiten als auch für qualifizierte Fachaufgaben infrage. Sie ersetzt jedoch keine erforderliche Ausbildung, Anerkennung oder Befähigung. Welche Voraussetzungen gelten, muss für die jeweilige Tätigkeit geklärt werden. Die Branchenübersicht führt zu den entsprechenden Berufsprofilen.

Unternehmen, die einen vorübergehenden Bedarf planen, finden im Beitrag zu den Vorteilen der Zeitarbeit für Arbeitgeber Hinweise für ihren Vergleich.

Was sollten Sie vor Ihrer Entscheidung wissen?

Lassen Sie sich die Vergütung für die angebotene Tätigkeit erklären. Der gesetzliche Gleichstellungsgrundsatz und mögliche tarifliche Abweichungen sind dabei zu beachten. Aus der gleichen Tätigkeit im Einsatzbetrieb lässt sich deshalb nicht ohne weitere Prüfung dieselbe Abrechnung ableiten. § 8 AÜG

Lesen Sie dazu den Ratgeber zur Vergütung in der Zeitarbeit. Wenn Sie abwägen möchten, ob das Modell zu Ihnen passt, hilft die Übersicht zu den Chancen und Grenzen für Arbeitnehmer.