Sie müssen eine freie Stelle besetzen oder für einige Wochen zusätzliche Arbeit abdecken. Ein Personaldienstleister kann Sie dabei unterstützen. Welche Leistung passt, hängt davon ab, ob Sie selbst jemanden einstellen möchten oder Personal für einen Einsatz benötigen. Die Bezeichnung „Personaldienstleistung“ allein sagt noch nicht, welche Aufgaben ein Anbieter übernimmt.
Zeitarbeit und Direktvermittlung unterscheiden
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist das Zeitarbeitsunternehmen Arbeitgeber. Die Beschäftigten arbeiten für einen begrenzten Einsatz in Ihrem Unternehmen und sind dort in die Arbeitsorganisation eingebunden. Die rechtlichen Anforderungen an Arbeitnehmerüberlassung ergeben sich aus dem AÜG. § 1 AÜG
Bei der Direktvermittlung suchen Sie dagegen jemanden für ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem eigenen Unternehmen. Der Dienstleister unterstützt die Suche und Auswahl. Welche konkreten Leistungen und Kosten vereinbart werden, gehört in das jeweilige Angebot.
Die Unterscheidung lautet also nicht schlicht „kurzfristig oder dauerhaft“. Entscheidend ist zunächst, wer Arbeitgeber wird und welche Leistung Sie beauftragen.
Beginnen Sie mit dem Bedarf
Beschreiben Sie die tatsächlich anfallende Arbeit. „Wir brauchen Unterstützung im Lager“ lässt viele Fragen offen. Aussagekräftiger ist beispielsweise: „Für die Warenannahme suchen wir eine Person, die Lieferungen abgleicht, Abweichungen dokumentiert und in einer Frühschicht arbeitet.“ Ergänzen Sie Arbeitsort, gewünschten Start und voraussichtliche Dauer.
Trennen Sie unverzichtbare Anforderungen von Kenntnissen, die im Betrieb vermittelt werden können. Muss eine bestimmte Berechtigung schon vorliegen? Welche Maschinen oder Programme werden genutzt? Wer übernimmt die Einarbeitung? Ein präzises Profil erleichtert es, angebotene Kandidaten und Leistungen zu beurteilen.
Angebote auf derselben Grundlage vergleichen
Vergleichen Sie nicht nur einen Stundensatz oder ein Vermittlungshonorar. Lassen Sie sich auch erklären, welche Such-, Auswahl- und Betreuungsleistungen enthalten sind. Bei zeitlich begrenztem Bedarf interessieren zusätzlich Schichtzuschläge, Abrechnung, Einsatzänderungen und die Regelung bei Ausfällen. Für eine Direktvermittlung klären Sie insbesondere, wann ein Honorar entsteht und welche weiteren Bedingungen gelten. Bei Arbeitnehmerüberlassung lassen Sie sich die Erlaubnis nach dem AÜG zeigen. Der Vertrag muss als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet sein, und die eingesetzte Person muss vor dem Einsatz namentlich feststehen. § 1 AÜG
Fragen Sie nach dem Ansprechpartner für die tägliche Abstimmung. Auch bei externer Unterstützung bleiben Aufgaben in Ihrem Unternehmen: den Arbeitsplatz beschreiben, Rückmeldungen geben und einen geordneten Start ermöglichen. Welche Pflichten Ihnen rechtlich zugeordnet sind, muss zum gewählten Modell geprüft werden.
Den nächsten Schritt vorbereiten
Fassen Sie Ihre Anfrage auf einer Seite zusammen: Tätigkeit, Voraussetzungen, Arbeitsort, Arbeitszeiten, Start, Dauer und verantwortliche Kontaktperson. Vermerken Sie offene Fragen ausdrücklich. So können Sie die Rückmeldung des Dienstleisters an Ihrem tatsächlichen Bedarf messen.
Für die Vorbereitung hilft die Checkliste zur externen Personalrekrutierung. Wenn ein kurzfristiger Bedarf im Vordergrund steht, erläutert der Beitrag Vorteile der Zeitarbeit für Arbeitgeber den passenden Kostenvergleich.
Möchten Sie Ihren Bedarf mit ARWA besprechen, nutzen Sie die Personalanfrage für Unternehmen. Stellen Sie dort klar, welches Beschäftigungsmodell Sie suchen oder welche Entscheidung noch offen ist.
