Bundestag berät über die Bedingungen bei der Leiharbeit

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. März 2023, über die Bedingungen bei der Leiharbeit beraten. Der Debatte lagen zwei Anträge zugrunde. Die Fraktion Die Linke brachte einen Antrag mit dem Titel „Leiharbeit – Gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen“ (20/5978) ein. Die AfD-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Mehr Redlichkeit in der Paketbranche und faire Löhne für Leiharbeiter“ (20/6003) vor. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Antrag der Linken
Damit Leiharbeitsbeschäftigte künftig die gleiche Vergütung und Arbeitsbedingungen wie Festangestellte erhalten, fordert die Fraktion Die Linke, dass die Tariföffnungsklausel abgeschafft werden soll. Außerdem sollen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter einen Flexibilisierungszuschlag von zehn Prozent auf ihren Lohn bekommen.

Grundsätzlich gelte für die Leiharbeit ein Gleichstellungsgrundsatz, der Leiharbeisbeschäftigte die gleichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewährleisten soll, die auch Direktangestellte erhalten. Durch die sogenannte Tariföffnungsklausel sei es jedoch möglich, durch Tarifverträge und gesonderte Bedingungen diesen Gleichstellungsgrundsatz zu umgehen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.

Antrag der AfD
Betriebe in der Paketbranche sollen maximal 15 Prozent Fremdpersonal beschäftigen dürfen, fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Die Beschränkung solle verhindern, dass Betriebe nicht nur in Phasen hoher Arbeitsbelastung auf Leiharbeit zurückgreifen, sondern diese auch für ihr Kerngeschäft nutzen.

Außerdem fordern die Abgeordneten, dass Leiharbeitsbeschäftigte vom ersten Tag an den gleichen Lohn wie Direktangestellte erhalten sollten. Laut antragstellender Fraktion erhalten Leiharbeiter rund 43 Prozent weniger Gehalt als fest Angestellte. (des/eis/16.03.2023)

Quelle: Deutscher Bundestag
Bild: mdaake – adobe.stock.com

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Arbeitsrecht

Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof hat in seiner viel beachteten Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung vom 14. Mai 2019 (C-55/18 Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) ./. Deutsche

Arbeitsrecht

Quarantäne-Anordnung

Ist der Arbeitnehmer infolge einer Quarantäne-Anordnung gehindert seine Arbeitsleistung zu erbringen, sieht § 56 IfSG einen Entschädigungsanspruch vor.   Wird ein Arbeitnehmer positiv des Coronavirus

Arbeitsrecht

Neueinstellung trotz Kurzarbeit ?

Angesichts der erneuten Verschärfung der Corona-Krise in Deutschland stellt sich nunmehr die Frage: Neueinstellung trotz Kurzarbeit, ist das möglich?   Viele Unternehmen werden voraussichtlich bis

Fast geschafft...

Bitte rufen Sie Ihre E-Mails ab und bestätigen Sie Ihr Abonnement von unserem Newsletter.