Bundestag berät über die Bedingungen bei der Leiharbeit

Bundestag berät über die Bedingungen bei der Leiharbeit

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. März 2023, über die Bedingungen bei der Leiharbeit beraten. Der Debatte lagen zwei Anträge zugrunde. Die Fraktion Die Linke brachte einen Antrag mit dem Titel „Leiharbeit – Gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen“ (20/5978) ein. Die AfD-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Mehr Redlichkeit in der Paketbranche und faire Löhne für Leiharbeiter“ (20/6003) vor. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Antrag der Linken
Damit Leiharbeitsbeschäftigte künftig die gleiche Vergütung und Arbeitsbedingungen wie Festangestellte erhalten, fordert die Fraktion Die Linke, dass die Tariföffnungsklausel abgeschafft werden soll. Außerdem sollen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter einen Flexibilisierungszuschlag von zehn Prozent auf ihren Lohn bekommen.

Grundsätzlich gelte für die Leiharbeit ein Gleichstellungsgrundsatz, der Leiharbeisbeschäftigte die gleichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewährleisten soll, die auch Direktangestellte erhalten. Durch die sogenannte Tariföffnungsklausel sei es jedoch möglich, durch Tarifverträge und gesonderte Bedingungen diesen Gleichstellungsgrundsatz zu umgehen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.

Antrag der AfD
Betriebe in der Paketbranche sollen maximal 15 Prozent Fremdpersonal beschäftigen dürfen, fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Die Beschränkung solle verhindern, dass Betriebe nicht nur in Phasen hoher Arbeitsbelastung auf Leiharbeit zurückgreifen, sondern diese auch für ihr Kerngeschäft nutzen.

Außerdem fordern die Abgeordneten, dass Leiharbeitsbeschäftigte vom ersten Tag an den gleichen Lohn wie Direktangestellte erhalten sollten. Laut antragstellender Fraktion erhalten Leiharbeiter rund 43 Prozent weniger Gehalt als fest Angestellte. (des/eis/16.03.2023)

Quelle: Deutscher Bundestag
Bild: mdaake – adobe.stock.com

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