Lagerhelfer unterstützen beim Annehmen, Lagern und Versenden von Waren. In einem Betrieb arbeiten sie überwiegend im Wareneingang, in einem anderen beim Verpacken oder beim Bereitstellen von Sendungen. Die Bezeichnung sagt deshalb noch wenig darüber aus, wie Ihr Arbeitstag konkret aussieht.

Welche Aufgaben sind möglich?

Im Wareneingang können Sie Lieferungen zuordnen, Verpackungen auf sichtbare Schäden prüfen und Waren nach Vorgabe bereitstellen. Im Lager geht es beispielsweise darum, Artikel an den vorgesehenen Platz zu bringen oder Material nachzufüllen. Im Versand werden Sendungen vorbereitet, verpackt und beschriftet.

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt für Lager- und Transportarbeiter unter anderem Warenkontrolle, Lagerung und Dokumentation. Welche dieser Aufgaben Sie als Helfer übernehmen, legt die konkrete Stelle fest. Nicht jede Lagerstelle enthält die vollständige Verantwortung für einen Warenbestand.

Wenn vor allem Bestellungen zusammengestellt werden, ist der Schwerpunkt Kommissionierung relevant. Wenn Sie überwiegend fertige Sendungen verpacken, hilft das Profil Verpacker beim Vergleich.

Einstieg und Einarbeitung

Einzelne Helferstellen sind auch ohne einschlägige Berufsausbildung zugänglich. Fragen Sie, welche Vorkenntnisse erwartet werden und wie die Einarbeitung abläuft. Sie müssen beispielsweise Artikelnummern unterscheiden, Mengen nachvollziehen und Arbeitsanweisungen verstehen können.

Praktische Erfahrung mit Handscannern oder einem Lagerverwaltungssystem kann hilfreich sein. Geben Sie an, was Sie damit tatsächlich erledigt haben. Wer bisher nur einen Arbeitsschritt kennt, muss nicht behaupten, ein gesamtes Warenwirtschaftssystem zu beherrschen.

Das Fahren eines Gabelstaplers ist eine gesonderte Aufgabe. Für Fahrzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind passende Qualifizierung und betriebliche Beauftragung nötig; eine allgemeine Einweisung als Lagerhelfer genügt dafür nicht. Einzelheiten erläutert die DGUV.

Belastungen konkret erfragen

Fragen Sie nach dem Gewicht und der Größe der Waren, nach Hebe- und Transporthilfen sowie nach den Wegen im Lager. Auch Häufigkeit, Körperhaltung und Dauer einer Tätigkeit bestimmen die körperliche Belastung. Die BAuA weist darauf hin, dass das Lastgewicht allein für die Beurteilung nicht ausreicht. BAuA zu Heben, Halten und Tragen

Kühlbereiche, Außenflächen oder Schichtbetrieb können zusätzliche Bedingungen sein. Lassen Sie sich die tatsächlichen Arbeitszeiten nennen und prüfen Sie, ob der Einsatzort zu diesen Zeiten erreichbar ist. "Körperlich belastbar" ersetzt keine Beschreibung des Arbeitsplatzes.

Das sollten Sie vor einer Zusage klären

  • In welchem Lagerbereich arbeite ich und mit welchen Waren?
  • Welche Hilfsmittel darf ich nach welcher Einweisung nutzen?
  • Wer erklärt mir Scanner, Buchungen und die Meldung von Schäden?
  • Wie sind Schichten und Aufgabenwechsel organisiert?

Für die Vorbereitung auf den Einsatz können Sie die Jobstart-Checkliste nutzen. Vergleichen Sie anschließend die Aufgaben unter Lagerhelfer-Stellen bei ARWA mit Ihren Erfahrungen und Ihrer Verfügbarkeit.