Eine Restaurantküche arbeitet anders als eine Kantine oder ein Cateringbetrieb. Als Koch oder Köchin sollten Sie deshalb vor einem neuen Einsatz wissen, welche Speisen, Mengen und Abläufe Sie erwarten. Die Berufsbezeichnung allein sagt noch nicht, ob Sie für einen bestimmten Posten, die Vorbereitung oder weitere Aufgaben eingeplant sind.

Zeitarbeit kann Zugang zu unterschiedlichen Küchen bieten. Ob ein Einsatz fachlich und zeitlich passt, entscheidet sich aber an dessen konkreten Bedingungen.

Erfahrung genauer beschreiben

Nennen Sie in Ihrer Bewerbung die Küchenarten und Aufgaben, die Sie kennen. Haben Sie auf einem bestimmten Posten gearbeitet, Speisen vorbereitet, Warenbestände organisiert oder eine Ausgabe betreut? Welche Verantwortung lag bei Ihnen, und wie war das Team aufgestellt?

Die Ausbildung zum Koch umfasst mehr als die Zubereitung einzelner Gerichte. Das BIBB nennt in der modernisierten Ausbildung unter anderem ressourcenschonendes Arbeiten und die Reflexion von Arbeitsergebnissen. Zugleich ist die Fachkraft Küche ein eigener Ausbildungsberuf. Die Bezeichnungen sollten in Bewerbungen nicht gleichgesetzt werden. BIBB zur Ausbildung

Diese Angaben brauchen Sie zum Einsatz

Fragen Sie nach Küchenkonzept, erwartetem Arbeitsumfang und vorhandener Ausstattung. Besonders bei einem kurzfristigen Beginn muss klar sein, wer die Abläufe erklärt und welche Aufgaben sofort eigenständig übernommen werden sollen.

Für ein Gespräch können Sie folgende Liste nutzen:

  • Für welche Küche und welchen Aufgabenbereich werde ich gesucht?
  • Welche Erfahrung wird vorausgesetzt, und welche Einarbeitung ist vorgesehen?
  • Wie sind Dienstzeiten, Pausen und Wochenendarbeit organisiert?
  • Wer gibt Auskunft bei Fragen zu Speisevorgaben und Dokumentation?
  • Welche Arbeitskleidung und weiteren Nachweise muss ich mitbringen?

Ein möglicher Wechsel zwischen Betrieben bedeutet nicht, dass jeder Einsatz dieselben Anforderungen stellt. Sprechen Sie fehlende Kenntnisse offen an.

Hygiene und Nachweise vorab klären

Für bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln regelt das Infektionsschutzgesetz Belehrungen und Nachweise. Die erstmalige Aufnahme einer erfassten Tätigkeit und die weiteren Arbeitgeberbelehrungen sind dabei zu unterscheiden. Klären Sie vor Beginn mit Arbeitgeber und Einsatzbetrieb, welche Unterlagen für Ihren Fall benötigt werden. § 43 Infektionsschutzgesetz

Eine solche Belehrung ersetzt weder die berufliche Qualifikation noch die Einführung in die Abläufe der konkreten Küche. Dieser Ratgeber ist keine Hygieneanweisung; im Betrieb gelten die dort festgelegten und fachlich verantworteten Verfahren.

Die Bewerbung auf die Küche zuschneiden

Wählen Sie zwei Beispiele aus Ihrer Erfahrung, die zur Ausschreibung passen. „Erfahrung in Gemeinschaftsverpflegung“ wird nachvollziehbarer, wenn Sie Ihre tatsächlichen Aufgaben und den Verantwortungsumfang ergänzen. Vertrauliche Angaben zum früheren Betrieb sind dafür nicht nötig.

Bei der Vergütung sollten Sie Grundlohn, Zuschläge und vereinbarte Stunden vergleichen. Eine pauschal bessere Bezahlung gegenüber jeder direkten Anstellung lässt sich nicht zusagen. Auch die Arbeitszeiten müssen zur konkreten Küche passen.

Die Branchenübersicht hilft bei der Einordnung. In der ARWA-Jobsuche können Sie nach Kochstellen suchen und anhand von Ort, Küchenart und Arbeitszeit prüfen, welche Angebote für Sie infrage kommen.