Wer als Altenpfleger oder Altenpflegerin über einen Personaldienstleister arbeitet, bringt eine berufliche Qualifikation und Erfahrungen aus der Versorgung älterer Menschen mit. Bei einem neuen Einsatz müssen diese Erfahrungen zu den Aufgaben der Einrichtung passen. Ein vertrautes Berufsbild macht die Einführung in neue Abläufe nicht entbehrlich.
Für die Bewerbung zählt deshalb nicht nur, wie lange Sie gearbeitet haben. Aussagekräftig ist, in welchen Einrichtungen und Bereichen Sie tätig waren und welche Verantwortung Sie übernommen haben.
Bestehende Abschlüsse bleiben relevant
Die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung hat frühere Berufserlaubnisse nicht pauschal aufgehoben. Nach dem Pflegeberufegesetz bleiben entsprechende Erlaubnisse nach dem früheren Altenpflegegesetz bestehen. Verwenden Sie in Ihren Unterlagen Ihre tatsächlich erworbene Berufsbezeichnung und fügen Sie die zugehörigen Nachweise bei. § 64 Pflegeberufegesetz
Bei einem im Ausland erworbenen Abschluss oder einer unklaren Anerkennung muss geklärt werden, welche Tätigkeit mit dem vorhandenen Nachweis ausgeübt werden darf. Die Stellenbezeichnung allein ist dafür keine ausreichende Grundlage.
Aufgaben und Verantwortung klären
Vor einem Einsatz sollten Einrichtung und Personaldienstleister wissen, welche Erfahrungen Sie mitbringen. Beschreiben Sie beispielsweise stationäre oder ambulante Tätigkeitsbereiche, die Zusammenarbeit im Team und Ihre Vertrautheit mit Dokumentationsabläufen. Nennen Sie Fortbildungen mit Inhalt und Datum, statt daraus eine unbegrenzte Einsatzfähigkeit abzuleiten.
Bestimmte Aufgaben des Pflegeprozesses sind beruflich vorbehalten. Sie dürfen nicht beliebig anderen Beschäftigten übertragen werden. Eine ausführlichere Einordnung bietet die BIBB-Fachinformation zu vorbehaltenen Aufgaben. Für Ihren konkreten Einsatz müssen Zuständigkeit und Aufgabenverteilung fachlich geklärt sein.
Was vor dem ersten Dienst feststehen sollte
- In welchem Bereich arbeite ich, und wer ist dort meine Ansprechperson?
- Wie erfolgen Einarbeitung, Übergaben und Zugang zur Dokumentation?
- Welche Dienste sind vereinbart, und wie werden Änderungen abgestimmt?
- Welche Aufgaben soll ich selbstständig übernehmen?
- Wie melde ich fehlende Informationen oder eine Aufgabe außerhalb meiner Kompetenz?
Erreichbarkeit außerhalb des Dienstes, mögliche Fahrtwege und eine eventuell notwendige Unterkunft gehören ebenfalls ins Gespräch. Zusagen sollten so konkret sein, dass beide Seiten dieselben Erwartungen haben.
Angebote sinnvoll vergleichen
Ein höherer genannter Stundenbetrag beantwortet nicht alle Fragen. Prüfen Sie Grundvergütung und Zuschläge getrennt sowie die Stundenbasis und die für Sie relevanten Zusatzbedingungen. Selbstbestimmte Dienstplanung lässt sich aus dem Wort Zeitarbeit nicht ableiten. Besprechen Sie Ihre Verfügbarkeit, bevor ein Einsatz geplant wird.
Der Überblick Zeitarbeit im medizinischen Bereich ergänzt die Fragen zur Zusammenarbeit. Das Profil Altenpflegehelfer beschreibt eine andere Rolle und ist keine gleichwertige Bezeichnung für Pflegefacharbeit.
Aktuelle Angebote finden Sie über die ARWA-Jobsuche. Prüfen Sie, ob die ausgeschriebene Tätigkeit zu Ihrer Berufserlaubnis und Erfahrung passt, und halten Sie diese Unterlagen für die Beratung bereit.
