Die Ampelregierung beabsichtigt, das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung zu reformieren.
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister appelliert erneut an die Bundesregierung, das veraltete Verbot der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeitsbranche aufzuheben. BAP-Präsident Sebastian Lazay bezieht sich auf eine aktuelle Studie des IAB zum Fachkräftemangel und behauptet, ohne qualifizierte Zuwanderung, vor allem von außerhalb der EU, werde man den aktuellen und künftigen Fachkräftebedarf nicht ansatzweise decken können. Dieses ‘Stoppschild’ in Form des §40 des Aufenthaltsgesetzes, das es der Zeitarbeit als einziger Branche weiterhin verbietet, Fachkräfte mit Berufsausbildung außerhalb der EU einzustellen, solle endlich beseitigt werden.
Personaldienstleister können Menschen mit ausländischem Pass in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren – und zwar mit nachhaltigen Beschäftigungsperspektiven. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen dies eindrucksvoll, da der Anteil der ausländischen Beschäftigten branchenübergreifend bei etwa 14 % liegt, während er in der Zeitarbeit, sei es bei IT-Experten oder Hilfskräften mit Fluchthintergrund, sogar mehr als 40 % beträgt.
Der iGZ hatte zudem bereits einen ähnlichen Appell veröffentlicht.
Quelle: BAP