Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Die BAP (Bundesverband Zeitarbeit) und iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) fordern eine Änderung des § 40 Aufenthaltsgesetzes, das es Zeitarbeitsunternehmen verbietet, Fachkräfte aus Drittstaaten für die direkte Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung zu rekrutieren. Sie argumentieren, dass Zeitarbeitsunternehmen mit internationaler Rekrutierungs- und Integrationserfahrung kleine und mittelständische Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung im Ausland unterstützen könnten. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. unterstützt diese Forderung. Es ist jedoch ungewiss, ob sich diese Hoffnungen auf eine Änderung im aktuellen parlamentarischen Verfahren erfüllen werden.
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