Das Merkblatt für Leiharbeitnehmer wurde von der Behörde aktualisiert. Dieses Merkblatt muss jeder Personaldienstleister seinen Leiharbeitnehmern bei Abschluss des Arbeitsvertrages in der jeweils aktuellen Form (und ggf. in der jeweiligen Muttersprache des Arbeitnehmers) zwingend vorlegen.
Download – aktualisiertes Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit
Die Änderungen beziehen sich auf die seit 1. Januar 2023 geltende fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung.
Quelle: BA