Anpassung der Tarifverträge für die Zeitarbeit
Die Tarifverträge für die Zeitarbeit sollen an die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns angepasst werden. Darauf haben sich die Tarifgemeinschaft Leiharbeit, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) geeinigt.
Konkret ist eine dreistufige Lohnerhöhung vorgesehen, wobei die erste bundesweite Erhöhung im Oktober geplant ist. Gemäß Gewerkschaftsangaben betrifft das rund 98 % der Zeitarbeitskräfte (also ungefähr 780.000 Personen).
Dreistufige Lohnerhöhung in den Entgeltgruppen
Es gibt drei Stufen der Lohnerhöhung in den unterschiedlichen Lohngruppen. In der niedrigsten Lohngruppe wird das Gehalt um insgesamt 24,1% erhöht.
Die erste Erhöhung findet am 1. Oktober 2022 auf 12,43 Euro statt, die zweite Stufe folgt am 1. April 2023 (13 Euro) und die dritte Stufe am 1. Januar 2024 (13,50 Euro).
Für die Lohngruppen 2a und 2b steigen die Gehälter um jeweils 19% bzw. 16%. Die erste Erhöhung ist ebenfalls für den 1. Oktober 2022 geplant (12,63 Euro bzw. 12,93 Euro), gefolgt von einer weiteren Erhöhung am 1. April 2023 (13,20 Euro bzw. 13,50 Euro) und schließlich am 1. Januar 2024 auf 13,80 Euro bzw. 14,15 Euro.
Die Verhandlungen für die Lohngruppen 3 bis 9 sollen im Herbst folgen; bis Ende Dezember gelten noch die aktuellen Entgelte.
Die wichtigsten Tarifverträge in der Zeitarbeit
Die Zeitarbeitsbranche ist eine der Branchen mit der höchsten Tarifabdeckung. Seit 2004 sind Tarifverträge in der Branche vorgeschrieben, und seither haben sich die Regelungen zur Entlohnung, Arbeitszeit, Entgeltgruppen, Urlaubsansprüchen und dem Arbeitszeitkonto kontinuierlich entwickelt.
Zu den größten Flächentarifverträgen zählen:
- das iGZ-DGB-Tarifvertragswerk
- das BAP/DGB-Tarifwerk
Auch Branchenzuschlagstarifverträge spielen in der Zeitarbeit eine wichtige Rolle. Diese regeln eine sukzessive Anpassung der Entgelte an die Entgelte vergleichbarer Stammbeschäftigter in der Einsatzbranche.
Fazit
Die Ampel-Koalition beschließt einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro ab dem 01. Oktober 2022. Dieser wird nun auch in der Zeitarbeitsbranche angepasst. Die Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ einigten sich im Juni auf eine Erhöhung des tariflichen Mindestlohns von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro in der Entgeltgruppe 1 ab 1. Oktober 2022.
In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von 11,60 auf 12,63 Euro, die Entgeltgruppe 2b erhält künftig 12,93 statt bisher 12,20 Euro.
Bereits im August kommt noch eine weitere große Umstellung auf Arbeitgeber zu: Das geänderte Nachweisgesetz verpflichtet auch Personaldienstleister zu einer erweiterten Informationsangabe.