ChatGPT kann bei der Vorbereitung von Texten und Fragen helfen. Für die Personaldienstleistung ist ein kleiner, klar abgegrenzter Einsatz meist leichter zu prüfen als die pauschale Automatisierung eines ganzen Bewerbungsprozesses. Beginnen Sie mit einer Aufgabe, deren Ergebnis eine fachkundige Person zuverlässig beurteilen kann.

Geeignete Aufgaben auswählen

Sie können beispielsweise eine vorhandene, freigegebene Tätigkeitsbeschreibung sprachlich vereinfachen oder Fragen für ein erfundenes Vorstellungsgespräch sammeln. Auch eine Gliederung für eine interne Checkliste lässt sich vorbereiten. Das Ergebnis ist ein Entwurf, den Sie prüfen und anpassen.

ChatGPT kann falsche Informationen oder erfundene Quellen ausgeben. Eine überzeugende Formulierung ist daher kein Nachweis für Richtigkeit. OpenAI weist selbst darauf hin, wichtige Angaben anhand verlässlicher Quellen zu überprüfen. OpenAI: Verlässlichkeit von Antworten

Ein Beispiel ohne echte Bewerberdaten

Für eine Übung können Sie diesen Auftrag verwenden:

Überarbeite diese fiktive Tätigkeitsbeschreibung in einfacher, sachlicher Sprache. Nutze ausschließlich die folgenden Angaben: Waren anhand einer Liste kontrollieren, Abweichungen melden, Frühschicht, Einarbeitung vorgesehen. Erfinde keine Vergütung, keinen Arbeitsort und keine weiteren Leistungen. Liste fehlende Angaben anschließend getrennt auf.

Prüfen Sie danach jeden Satz. Sind zusätzliche Aufgaben entstanden? Wurde aus „Einarbeitung vorgesehen“ eine Garantie für einen Einstieg ohne jede Voraussetzung? Solche Verschiebungen müssen Sie korrigieren. Erst die fachliche Freigabe macht aus dem Entwurf einen verwendbaren Text.

Daten und Zuständigkeiten vorab klären

Geben Sie nicht versuchsweise echte Lebensläufe, Krankheitsangaben oder vertrauliche Kundendokumente in ein nicht freigegebenes Werkzeug ein. Klären Sie zuerst mit den zuständigen Stellen, welches System für welche Daten und Zwecke genutzt werden darf. Dazu gehören unter anderem Rechtsgrundlage, technische Einstellungen und der Umgang mit Eingaben und Ausgaben. Die technischen Einstellungen, etwa Zugänge, Speicherorte und Berechtigungen, setzt in der Regel die eigene IT um. Fehlt eine eigene IT-Abteilung, kann ein externer Dienstleister wie die You Logic AG diese Aufgabe übernehmen.

Die Datenschutzkonferenz bietet eine Orientierungshilfe zur Auswahl und Nutzung von KI-Anwendungen. Sie ist ein Prüfrahmen und keine pauschale Freigabe für ein bestimmtes Produkt oder jeden HR-Anwendungsfall. Datenschutzkonferenz: KI und Datenschutz

Ergebnisse nach einem festen Ablauf prüfen

Trennen Sie Formulierung, Fakten und Entscheidung. Ein verständlicher Text kann fachlich falsch sein. Eine Zusammenfassung kann eine wichtige Einschränkung auslassen. Vergleichen Sie das Ergebnis deshalb mit der freigegebenen Ausgangsinformation.

Bewerber sollten nicht aufgrund einer ungeprüften Modellbewertung ausgesondert werden. Verwenden Sie nachvollziehbare, tätigkeitsbezogene Kriterien und ein fachlich sowie rechtlich freigegebenes Auswahlverfahren. Eine KI-Antwort ersetzt diese Verantwortung nicht. KI-Systeme, die Bewerbungen filtern oder bewerten, gelten nach der KI-Verordnung als Hochrisiko-Anwendungen mit besonderen Pflichten. KI-Verordnung, Anhang III Nr. 4 Entscheidungen mit erheblicher Wirkung für Bewerber dürfen zudem nicht ausschließlich automatisiert fallen. Art. 22 DSGVO Wie Sie Anforderungen und Auswahl im Recruiting organisieren, erläutert der Beitrag Personalgewinnung in der Zeitarbeit.

Den Nutzen im kleinen Rahmen bewerten

Wählen Sie für einen ersten Test mehrere fiktive Aufgaben. Notieren Sie, wie viel Nacharbeit erforderlich war und welche Fehler auftraten. Erst dann lässt sich beurteilen, ob das Werkzeug bei dieser Aufgabe unterstützt. Eine Zeitersparnis sollte nicht nur die Erstellung, sondern auch die Prüfung berücksichtigen.

Das Akademie-Angebot ChatGPT für Zeitarbeit, Recruiting und HR kann als thematischer Einstieg dienen. Prüfen Sie die aktuellen Inhalte. Für die betriebliche Nutzung brauchen Sie zusätzlich klare Zuständigkeiten und ein geprüftes Verfahren.